Neben der Eigenkompostierung (sofern zu Hause möglich) bestehen zur Entsorgung von Grüngut und Gartenabfällen kreisweit folgende Möglichkeiten:
Grünschnitt aus privaten Haushalten ist bis 2 m3 pro Monat unentgeltlich, darüber hinaus wird die gesamte angelieferte Menge gemäß Preisblatt in Rechnung gestellt. Für Gewerbebetriebe, öffentliche Einrichtungen, Vereine usw. gibt es keine Freimengen.
An den mobilen Annahmestellen und dezentralen Wertstoffhöfen dürfen nur Gartenabfälle aus privaten Haushalten bis zwei Kubikmeter abgegeben werden. Mehrmengen und gewerbliches Grüngut sind immer kostenpflichtig bei einer Hofannahmestelle abzugeben.
Wird ein Unternehmen, wie zum Beispiel eine Haus- und Hofservicefirma, zum Transport beauftragt, so ist dies - unabhängig von der Menge - immer kostenpflichtig und die Anlieferung muss stets bei einer Hofannahmestelle erfolgen.
Die Betreiber der Hofannahmestellen sind verpflichtet darauf zu achten, dass auch tatsächlich alle kostenpflichtigen Mengen erfasst werden.
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